Kosten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Eine Psychotherapie beinhaltet zunächst fünf probatorische Sitzungen, die dem beidseitigen Kennenlernen und der Diagnosestellung dienen. In den meisten Fällen übernimmt Ihre private Krankenkasse oder Beihilfestelle die Kosten dieser Sitzungen.
Im Anschluss ist es notwendig, einen Antrag für die Kostenübernahme weiterer Stunden zu stellen.
Es empfiehlt sich für Sie, vor Beginn der Therapie eine Kostenklärung mit dem jeweiligen Kostenträger aufzunehmen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten weiterer Therapiestunden komplett oder zu dem vertraglich zustehenden Anteil. Die Differenz gilt als durch den Patienten selbst zu zahlender Eigenanteil.
Ich arbeite auf Basis individueller Honorarvereinbarungen, die Rechnung stelle ich direkt an den Patienten. Die Kosten einer Sprechstunde, Verhaltenstherapie sowie weiterer individuell notwendiger Behandlungen und Untersuchungen (Blutentnahmen, psychologische Testungen) berechne ich für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ich freue mich auf Sie!

